Das deutsche Waffengesetz ist eines der schärfsten der Welt und übt eine immer stärkere
Kontrollfunktion auf den legalen Waffenbesitzer als Sportschützen aus.

Speziell seit dem Jahre 2004 kommt es in Folge von tragischen Amokläufen und Straftaten mit
Schusswaffen aus legalen Besitz zu immer neuen Verschärfungen des Waffengesetzes und die
nachfolgenden Zeilen sollen einem interessierten Einsteiger in unseren Sport einen Einblick
geben was ihn auf dem Weg zum Sportschützen und Waffenbesitzer erwartet.

Der Gesetzgeber hat die Vorschriften für den legalen Waffenerwerb und Besitz im WaffG
und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften eindeutig definiert und alle Verbände, Vereine
und Sportschützen sind an diese Vorgaben gebunden.

Um eine erste waffenrechtliche Erlaubnis als Sportschütze zu erlangen muß man bei
Beantragung belegen das man mindestens 12 Monate Mitglied einer anerkannten schieß-
sportlichen Vereinigung ist und in diesem Zeitraum mindestens 18 Mal an Training und
Wettkampf mit erwerbspflichtigen Schusswaffen teilgenommen hat.

Konkret bedeutet dies das man einem Verein beitreten muß der einem der anerkannten
dt. Schießsportverbände (DSB, BDS, BDMP, DSU, Reservisten u. a.) angehört und über
Nachweise in einem sogenannten Schießbuch die Mindestanzahl der o. g. Teilnahmen
belegen kann.

Darüber hinaus muß man den Nachweis der Waffensachkunde belegen. Hierzu muß man
an einer Sachkundeprüfung bei einem anerkannten Prüfer teilnehmen. Diese Prüfung
erfolgt im Regelfall an 2 Tagen, wobei am ersten Tag die Theorie und am zweiten Tag
die Praxis Inhalt ist. Während im theoretischen Teil nicht nur Waffentechnik, sondern
auch Gesetzesvorgaben zu Erwerb, Aufbewahrung und Transport vermittelt und geprüft
werden werden im Praxisteil verschiedene Schusswaffen in Bezug auf Kennzeichnung
und Handhabung geprüft und natürlich um auch abschließend bei der Schussabgabe
belegt werden das die Waffen sicher und zuverlässig benutzt werden.

Die Sachkundeprüfungen werden durch Vereine, Verbände und gewerbliche Anbieter zu
den unterschiedlichsten Rahmenbedingungen und Kosten flächendeckend angeboten.

Ebenfalls bei Beantragung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis muß der Kaufbeleg
eines geeigneten Wertschrankes für die anzuschaffenden Schusswaffen der Behörde
belegt werden. Je nach Anzahl der aufbewahrten Schußwaffen steigt die Sicherheitsstufe
und auch der Preis der Wertschränke. Die Waffenbehörden haben die Möglichkeit eine
Kontrolle der Waffenaufbewahrung ohne Ankündigung durchzuführen. Es liegt aber immer
im Ermessen des betroffenen Sportschützen ob der die Kontrolle zuläßt. Natürlich sollte
ein Sportschütze der gemäß der Vorschriften aufbewahrt keine Probleme mit einer Kontrolle
vor Ort haben.

Wer eine erste waffenrechtliche Erlaubnis hat muß davon ausgehen das nach Ablauf von 3
Jahren eine Überprüfung stattfindet bei welcher die regelmäßige Teilnahme am Schießsport
in diesem Zeitraum belegt werden muß. Auch hier gelten wie beim Waffen-Erstantrag
die 18 Mindesttermine je Kalenderjahr.

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